Offizielle Frage aus dem WORD-Katalog
Sind Sie bei Beteiligung an einem Unfall mit Verletzten verpflichtet, Rettungsdienste zu rufen und den Beschädigten notwendige Hilfe zu leisten?

ID 6298
Antwort Ja / Nein
Sind Sie bei Beteiligung an einem Unfall mit Verletzten verpflichtet, Rettungsdienste zu rufen und den Beschädigten notwendige Hilfe zu leisten?
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