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Sind Sie bei Beteiligung an einem Unfall mit Verletzten verpflichtet, Rettungsdienste zu rufen und den Beschädigten notwendige Hilfe zu leisten?

Material zur Frage: Sind Sie bei Beteiligung an einem Unfall mit Verletzten verpflichtet, Rettungsdienste zu rufen und den Beschädigten notwendige Hilfe zu leisten?

ID 6298

Antwort Ja / Nein

Sind Sie bei Beteiligung an einem Unfall mit Verletzten verpflichtet, Rettungsdienste zu rufen und den Beschädigten notwendige Hilfe zu leisten?

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