Offizielle Frage aus dem WORD-Katalog
Ist man als Fahrzeughalter dazu verpflichtet, auf Verlangen einer zuständigen Behörde hin ihr mitzuteilen, wem man das Fahrzeug zum Lenken oder zur Nutzung in einer bestimmten Zeit überlassen hat?
ID 7513
Eine Antwort: A / B / C
Ist man als Fahrzeughalter dazu verpflichtet, auf Verlangen einer zuständigen Behörde hin ihr mitzuteilen, wem man das Fahrzeug zum Lenken oder zur Nutzung in einer bestimmten Zeit überlassen hat?
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