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Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Unfall auf der Autobahn das Stehenbleiben des von Ihnen gefahrenen Fahrzeugs durch Einschalten der Warnblickanlage ankündigen?

Material zur Frage: Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Unfall auf der Autobahn das Stehenbleiben des von Ihnen gefahrenen Fahrzeugs durch Einschalten der Warnblickanlage ankündigen?

ID 6302

Antwort Ja / Nein

Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Unfall auf der Autobahn das Stehenbleiben des von Ihnen gefahrenen Fahrzeugs durch Einschalten der Warnblickanlage ankündigen?

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