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Bist du verpflichtet, beim Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das vorne und hinten mit einem sichtbaren blauen Schild und eingeschalteter Warnblinkanlage gekennzeichnet ist, äußerste Vorsicht walten zu lassen, wenn eine behinderte Person ein- oder aussteigt?

Material zur Frage: Bist du verpflichtet, beim Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das vorne und hinten mit einem sichtbaren blauen Schild und eingeschalteter Warnblinkanlage gekennzeichnet ist, äußerste Vorsicht walten zu lassen, wenn eine behinderte Person ein- oder aussteigt?

ID 13392

Antwort Ja / Nein

Bist du verpflichtet, beim Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das vorne und hinten mit einem sichtbaren blauen Schild und eingeschalteter Warnblinkanlage gekennzeichnet ist, äußerste Vorsicht walten zu lassen, wenn eine behinderte Person ein- oder aussteigt?

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