Offizielle Frage aus dem WORD-Katalog
Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Unfall die Polizei benachrichtigen, soweit es im Unfall keine Toten oder Verletzten gibt?
ID 3996
Antwort Ja / Nein
Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Unfall die Polizei benachrichtigen, soweit es im Unfall keine Toten oder Verletzten gibt?
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