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Sind Sie verpflichtet bei einem Unfall mit Toten, an dem Sie beteiligt sind, nach der Benachrichtigung der Rettungsdienste am Unfallort zu bleiben?

Material zur Frage: Sind Sie verpflichtet bei einem Unfall mit Toten, an dem Sie beteiligt sind, nach der Benachrichtigung der Rettungsdienste am Unfallort zu bleiben?

ID 6293

Antwort Ja / Nein

Sind Sie verpflichtet bei einem Unfall mit Toten, an dem Sie beteiligt sind, nach der Benachrichtigung der Rettungsdienste am Unfallort zu bleiben?

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