Offizielle Frage aus dem WORD-Katalog
Dürfen Sie bei der Beteiligung an einem Unfall mit Toten oder Verletzten den Unfallort vor der Ankunft der Verkehrsaufsichtsdienste verlassen?
ID 3109
Antwort Ja / Nein
Dürfen Sie bei der Beteiligung an einem Unfall mit Toten oder Verletzten den Unfallort vor der Ankunft der Verkehrsaufsichtsdienste verlassen?
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