Offizielle Frage aus dem WORD-Katalog

Dürfen Sie bei der Beteiligung an einem Unfall mit Toten oder Verletzten selbständig anfangen, seine Folgen zu beseitigen - aufräumen, die Straßenbahn auf das Abschleppen vorbereiten usw.?

ID 3110

Antwort Ja / Nein

Dürfen Sie bei der Beteiligung an einem Unfall mit Toten oder Verletzten selbständig anfangen, seine Folgen zu beseitigen - aufräumen, die Straßenbahn auf das Abschleppen vorbereiten usw.?

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