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Sind Sie in der vorliegenden Situation von der Pflicht befreit, beim Überholen eines Radfahrers einen Mindestabstand von 1 m einzuhalten?

Material zur Frage: Sind Sie in der vorliegenden Situation von der Pflicht befreit, beim Überholen eines Radfahrers einen Mindestabstand von 1 m einzuhalten?

ID 13753

Antwort Ja / Nein

Sind Sie in der vorliegenden Situation von der Pflicht befreit, beim Überholen eines Radfahrers einen Mindestabstand von 1 m einzuhalten?

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