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Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Unfall auf der Autobahn, das Liegenbleiben des von Ihnen gefahrenen Fahrzeugs durch Aufstellen eines Warndreiecks in der Entfernung von 100 m hinter dem Fahrzeug ankündigen?

Material zur Frage: Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Unfall auf der Autobahn, das Liegenbleiben des von Ihnen gefahrenen Fahrzeugs durch Aufstellen eines Warndreiecks in der Entfernung von 100 m hinter dem Fahrzeug ankündigen?

ID 6312

Antwort Ja / Nein

Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Unfall auf der Autobahn, das Liegenbleiben des von Ihnen gefahrenen Fahrzeugs durch Aufstellen eines Warndreiecks in der Entfernung von 100 m hinter dem Fahrzeug ankündigen?

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