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Wenn es nicht möglich ist, ein beschädigtes Fahrzeug aus den Gleisen zu entfernen, sind Sie dann verpflichtet, den Lokführer vor der Gefahr zu warnen?

ID 13460

Antwort Ja / Nein

Wenn es nicht möglich ist, ein beschädigtes Fahrzeug aus den Gleisen zu entfernen, sind Sie dann verpflichtet, den Lokführer vor der Gefahr zu warnen?

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