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Sind Sie in dieser Situation verpflichtet, das Parken des beschädigten Fahrzeugs auf einer Straße, die keine Schnellstraße ist, zu signalisieren, wenn das Fahrzeug aus genügender Entfernung erkennbar ist?

Material zur Frage: Sind Sie in dieser Situation verpflichtet, das Parken des beschädigten Fahrzeugs auf einer Straße, die keine Schnellstraße ist, zu signalisieren, wenn das Fahrzeug aus genügender Entfernung erkennbar ist?

ID 6306

Antwort Ja / Nein

Sind Sie in dieser Situation verpflichtet, das Parken des beschädigten Fahrzeugs auf einer Straße, die keine Schnellstraße ist, zu signalisieren, wenn das Fahrzeug aus genügender Entfernung erkennbar ist?

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