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Sollten Sie in dieser Situation, obwohl an der Kreuzung kein Überholverbot für Radfahrer gilt, auf das Überholen des Radfahrers verzichten, weil dies aufgrund der eingeschränkten Sicht eine Sicherheitsgefahr darstellen könnte?

Material zur Frage: Sollten Sie in dieser Situation, obwohl an der Kreuzung kein Überholverbot für Radfahrer gilt, auf das Überholen des Radfahrers verzichten, weil dies aufgrund der eingeschränkten Sicht eine Sicherheitsgefahr darstellen könnte?

ID 13503

Antwort Ja / Nein

Sollten Sie in dieser Situation, obwohl an der Kreuzung kein Überholverbot für Radfahrer gilt, auf das Überholen des Radfahrers verzichten, weil dies aufgrund der eingeschränkten Sicht eine Sicherheitsgefahr darstellen könnte?

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