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Bist du hinter dem abgebildeten Zeichen, sofern das Fahrzeug wegen Staus zum Stehen kommt, dazu verpflichtet, einen Abstand von dem vorausfahrenden Fahrzeug von nicht weniger als 5 m zu halten?

Material zur Frage: Bist du hinter dem abgebildeten Zeichen, sofern das Fahrzeug wegen Staus zum Stehen kommt, dazu verpflichtet, einen Abstand von dem vorausfahrenden Fahrzeug von nicht weniger als 5 m zu halten?

ID 3346

Antwort Ja / Nein

Bist du hinter dem abgebildeten Zeichen, sofern das Fahrzeug wegen Staus zum Stehen kommt, dazu verpflichtet, einen Abstand von dem vorausfahrenden Fahrzeug von nicht weniger als 5 m zu halten?

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