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Sollen Sie die Warnblinkanlage und - falls das Fahrzeug damit nicht ausgestattet ist - das Standlicht einschalten, wenn Sie das Fahrzeug infolge einer Panne auf einer Schnellsstraße halten muss?

Material zur Frage: Sollen Sie die Warnblinkanlage und - falls das Fahrzeug damit nicht ausgestattet ist - das Standlicht einschalten, wenn Sie das Fahrzeug infolge einer Panne auf einer Schnellsstraße halten muss?

ID 6300

Antwort Ja / Nein

Sollen Sie die Warnblinkanlage und - falls das Fahrzeug damit nicht ausgestattet ist - das Standlicht einschalten, wenn Sie das Fahrzeug infolge einer Panne auf einer Schnellsstraße halten muss?

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