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Sie sind an einem Unfall beteiligt, bei dem nur Ihr Fahrzeug beschädigt worden ist. Sind Sie dazu verpflichtet, das Fahrzeug sofort von der Unfallstelle zu entfernen, damit keine Gefahr von dem Fahrzeug für den Verkehr ausgeht und es den Verkehr nicht behindert?

Material zur Frage: Sie sind an einem Unfall beteiligt, bei dem nur Ihr Fahrzeug beschädigt worden ist. Sind Sie dazu verpflichtet, das Fahrzeug sofort von der Unfallstelle zu entfernen, damit keine Gefahr von dem Fahrzeug für den Verkehr ausgeht und es den Verkehr nicht behindert?

ID 7449

Antwort Ja / Nein

Sie sind an einem Unfall beteiligt, bei dem nur Ihr Fahrzeug beschädigt worden ist. Sind Sie dazu verpflichtet, das Fahrzeug sofort von der Unfallstelle zu entfernen, damit keine Gefahr von dem Fahrzeug für den Verkehr ausgeht und es den Verkehr nicht behindert?

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