Offizielle Frage aus dem WORD-Katalog
Sie sind an einem Unfall beteiligt, bei dem nur Ihr Fahrzeug beschädigt worden ist. Sind Sie dazu verpflichtet, das Fahrzeug sofort von der Unfallstelle zu entfernen, damit keine Gefahr von dem Fahrzeug für den Verkehr ausgeht und es den Verkehr nicht behindert?

ID 7449
Antwort Ja / Nein
Sie sind an einem Unfall beteiligt, bei dem nur Ihr Fahrzeug beschädigt worden ist. Sind Sie dazu verpflichtet, das Fahrzeug sofort von der Unfallstelle zu entfernen, damit keine Gefahr von dem Fahrzeug für den Verkehr ausgeht und es den Verkehr nicht behindert?
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