13 Punkte und 500 PLN: Probezeitregeln ab 4. September 2026
Das Datum des ersten Erwerbs der Klasse B entscheidet über die geltenden Probezeitregeln. Wir erklären drei Fahrergruppen, die Schwelle von 13 Punkten und das Training für 500 PLN.

Polen wendet die neuen Probezeitregeln für den erstmaligen Erwerb der Klasse B ab dem 4. September 2026 an. Sie erfassen jedoch nicht alle Personen gleich, die ihren Führerschein in diesem Jahr erhalten haben. Übergangsvorschriften bilden drei Gruppen; ausschlaggebend ist das Datum des erstmaligen Erwerbs.
Bestimmen Sie zuerst Ihre Gruppe
Die Aussage „Ich habe den Führerschein seit 2026“ reicht nicht aus. Maßgeblich ist der Tag, an dem Sie die Klasse B erstmals erworben haben.
- 1Vor dem 3. März 2026 — Artikel 16 schließt die neue Fassung des Kapitels 14 aus, verspricht aber nicht, dass überhaupt keine Probezeit besteht. Nach Artikel 16a gilt für eine vor dem 4. September erworbene Klasse B die frühere Fassung dieses Kapitels. Welche Pflichten noch aktuell sind, hängt vom ursprünglichen Erwerbsdatum ab.
- 2Vom 3. März bis einschließlich 3. September 2026 — auch hier gilt die frühere Fassung des Kapitels 14, diesmal ohne den Ausschluss aus Artikel 16. Kursfristen und Einschränkungen berechnen sich ebenfalls ab dem Erwerb der Klasse B.
- 3Ab dem 4. September 2026 — es gelten die nachfolgend beschriebenen neuen Regeln.
Die ersten beiden Gruppen gehören zum alten System. Seine Probezeit dauert 2 Jahre ab Ausstellung des Dokuments. In den ersten 8 Monaten muss das Auto vorn und hinten eine runde weiße Plakette mit grünem Ahornblatt tragen. Dann gelten 50 km/h innerorts, 80 km/h außerorts und 100 km/h auf Autobahnen sowie zweibahnigen Schnellstraßen. Während dieser 8 Monate darf man weder entgeltlich als Fahrer eines Fahrzeugs der Klasse B arbeiten noch persönlich ein darauf beruhendes Gewerbe betreiben; das Gesetz enthält eine Ausnahme im Zusammenhang mit der Grundqualifikation. Zwischen dem 4. und 8. Monat sind ein zweistündiger Theoriekurs bei einem WORD-Prüfungszentrum und eine praktische Stunde in einem ODTJ-Fahrsicherheitszentrum zu absolvieren. Beide Bescheinigungen müssen vor Ende des 8. Monats bei der Behörde vorliegen.
Diese Zeiträume laufen ab Ausstellung des Dokuments, nicht erst ab dem 4. September. Bei Personen aus der ersten Gruppe können Teile davon bereits abgelaufen sein; bei einem Erwerb Anfang März kann der technische Registerstart mitten in das Schulungsfenster fallen. Vermuten Sie nicht, dass eine Pflicht erledigt ist, sondern lassen Sie Ihre individuellen Daten bei der Kreis- oder Stadtverwaltung bestätigen.
Die neue Probezeit ab dem 4. September
Für Fahrer ab 18 Jahren dauert die neue Probezeit 2 Jahre. Erwirbt ein Siebzehnjähriger die Klasse B, beträgt sie 3 Jahre, endet aber spätestens mit dem 20. Geburtstag.
Die wichtigste Einschränkung ist die Nullgrenze für Alkohol und ähnlich wirkende Mittel. Das Gesetz nennt 0,0 ‰ im Blut, 0,0 mg pro dm³ Atemluft und 0,0 ng/ml eines solchen Mittels im Körper. Das ist strenger als die allgemeine Regel für Fahrer in Polen.
Ein Führerschein der Klasse B, der nach dem 17. und vor dem 18. Geburtstag erworben wurde, gilt bis zum 18. Geburtstag nur in Polen. Während der ersten 6 Monate nach dem Erwerb — höchstens jedoch bis zum 18. Geburtstag — darf ein Kraftfahrzeug, das kein vierrädriges Kraftfahrzeug ist, nur mit einem Beifahrer auf dem Vordersitz geführt werden. Dieser muss mindestens 25 Jahre alt sein, die Klasse B seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen besitzen, darf keinem Fahrverbot unterliegen und in den letzten 5 Jahren keinem solchen Verbot unterlegen haben sowie nüchtern sein und nicht unter dem Einfluss ähnlich wirkender Mittel stehen. Die Alters- und Fünfjahresanforderung gilt nicht für Fahrlehrer oder Prüfer.
Unabhängig davon darf ein Fahrer unter 18 während der Probezeit keinen Passagier unter 18 mitnehmen, wenn der oben beschriebene qualifizierte Beifahrer nicht ebenfalls anwesend ist. Gewerblicher Gütertransport, Taxiverkehr und Gelegenheitsverkehr mit Fahrgästen sind ebenfalls untersagt.
Die alten Grenzen von 50/80/100 km/h und das grüne Blatt gehören nicht zum neuen System. Sie bleiben nur für die oben genannte Übergangsgruppe relevant. Im neuen System gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsvorschriften und Verkehrszeichen.
Mehr als 12 Punkte sind mindestens 13
Das Gleitflächentraining ist nicht automatisch Bestandteil der neuen Probezeit. Die Pflicht entsteht erst, wenn der Fahrer mehr als 12 Punkte erreicht, also ab 13. Die Punkte müssen aus Verstößen stammen, die durch rechtskräftige Entscheidungen festgestellt wurden.
Nach Überschreiten der Schwelle informiert das Zentrale Fahrerregister die zuständige Behörde. Nutzer der App mObywatel sollen ebenfalls eine Registerinformation erhalten; anschließend teilt die Behörde dem Fahrer die Trainingspflicht mit.
Normalerweise muss das Training innerhalb von 12 Monaten nach dem Verstoß abgeschlossen werden, der die Schwelle überschritten hat. Wird die Entscheidung erst mehr als 9 Monate nach diesem Verstoß rechtskräftig, läuft eine Frist von 3 Monaten ab Rechtskraft.
Eine praktische Stunde kostet 500 PLN
Die Verordnung vom 19. August 2026 setzt die Gebühr auf 500 PLN fest. Das entgeltliche Training findet in einem polnischen Fahrsicherheitszentrum, einem ODTJ, statt. Der praktische Teil dauert eine Stunde.
Zum Programm gehören:
- Notbremsungen auf gerader Strecke bei 30, 60 und 50 km/h;
- mindestens zwei Kurvenfahrten mit steigender Geschwindigkeit und Notbremsung nach Verlust der Fahrzeugkontrolle;
- Erläuterungen zu Bremsweg, überhöhter Geschwindigkeit, Fahrzeuggrenzen und der Gefahr, die eigenen Fähigkeiten zu überschätzen.
Die Übungen erfolgen auf einer Gleitfläche nach Anweisung eines Fahrtechniktrainers. Ein Trainer darf gleichzeitig höchstens drei Personen betreuen, doch jeder Teilnehmer führt alle Aufgaben aus. Die Einweisung zählt nicht zur praktischen Stunde.
Wer laut Führerschein nur ein behindertengerecht angepasstes Fahrzeug fahren darf, nutzt ein entsprechend angepasstes Auto. Hat das Zentrum keines, kann der Teilnehmer es bereitstellen. Auf begründeten Antrag darf ein vom Teilnehmer organisierter Gebärdensprachdolmetscher teilnehmen.
Nach Abschluss stellt der Leiter des ODTJ eine Bescheinigung aus und trägt die Daten unverzüglich in das Register ein. Bewahren Sie das Dokument auf und kontrollieren Sie den elektronischen Eintrag.
Nicht beliebige zwei Bußgelder verlängern die Probezeit
Eine weitere Regel betrifft zwei Verstöße gegen die Verkehrssicherheit. Gemeint sind nicht beliebige zwei Bußgelder. Die Taten müssen aus dem Katalog in Artikel 92 Absatz 5 des Fahrergesetzes stammen und rechtskräftig festgestellt sein.
Die Behörde erlässt eine Entscheidung über die Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre, wenn beide rechtskräftigen Entscheidungen während der Probezeit erlassen wurden, oder über eine ergänzende zweijährige Probezeit, wenn mindestens eine Entscheidung erst nach ihrem Ende erlassen wurde. Nach rechtskräftiger Feststellung einer Straftat gegen die Verkehrssicherheit oder von drei katalogisierten Verstößen erlässt die Behörde eine Entscheidung über den Entzug der Berechtigung. Dieselbe Folge sieht das Gesetz nach rechtskräftiger Feststellung eines Verstoßes gegen ein Verbot aus Artikel 91 Absatz 4 oder 5 vor.
Ihre nächsten Schritte
- 1Ermitteln Sie den Tag des erstmaligen Erwerbs der Klasse B.
- 2Ordnen Sie ihn einer der drei Gruppen zu, statt sich nur am Jahr auf der Karte zu orientieren.
- 3In der Übergangsgruppe bestätigen Sie unverzüglich die Fristen für WORD-Kurs, ODTJ-Training und Bescheinigungen bei der Behörde.
- 4Im neuen System kontrollieren Sie Punkte und Nachrichten von mObywatel sowie der Behörde.
- 5Wird das Training angeordnet, buchen Sie ein ODTJ mit Gleitfläche und halten die gesetzliche Frist ein.
Zwei Angaben sollten Sie getrennt prüfen: die Datumsgruppe und die Punkteschwelle. Im neuen System kostet die Probezeit nicht automatisch 500 PLN. Die Gebühr fällt erst an, wenn ein Fahrer während dieser Zeit mehr als 12 Punkte erreicht.