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Sechs Monate oder 185 Tage? Ukrainischer Führerschein in Polen 2026

Ein ukrainischer Führerschein gilt in Polen nicht unbegrenzt. Wir erklären die Sechsmonatsfrist, 185 Tage, Umtausch und abgelaufene Dokumente.

Aktualisiert am 13. August 2026

Die Hand eines Fahrers am Schalthebel im Autoinnenraum

Sie besitzen einen gültigen ukrainischen Führerschein und leben in Polen? Dann zählt nicht nur das aufgedruckte Ablaufdatum. Das polnische Recht trennt die Dauer der Fahrberechtigung mit dem ausländischen Dokument von der Wohnsitzvoraussetzung für einen polnischen Führerschein.

Die kurze Antwort

Ein gültiger ausländischer Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen bestätigt die Fahrberechtigung in Polen für sechs Monate ab Beginn des ständigen oder vorübergehenden Aufenthalts. Die Ukraine ist an dieses Übereinkommen gebunden. Die polnische Behörde prüft dennoch das konkrete Dokument, seine Gültigkeit und die enthaltenen Daten.

Nach sechs Monaten sollten Sie nicht davon ausgehen, dass das ukrainische Dokument weiter genügt. Wenn Sie in Polen weiterfahren möchten, beginnen Sie rechtzeitig mit dem Umtausch in einen polnischen Führerschein.

Sechs Monate und 185 Tage sind zwei verschiedene Regeln

Die Zahlen liegen nahe beieinander und werden deshalb häufig verwechselt:

  • sechs Monate bezeichnen den Zeitraum, in dem ein entsprechender ausländischer Führerschein nach Beginn des Aufenthalts die Fahrberechtigung in Polen nachweist;
  • 185 Tage betreffen den ordentlichen Wohnsitz im polnischen Verfahren zur Erteilung oder zum Umtausch eines Führerscheins.

Rechnen Sie 185 Tage nicht automatisch als polnische Gültigkeitsdauer des ukrainischen Führerscheins. Erwarten Sie außerdem nicht, dass der Umtausch genau am Ende der sechs Monate abgeschlossen ist. Die Behörde kann auf eine Bestätigung aus der Ukraine warten müssen.

Verlängert PESEL UKR den Führerschein?

Nein. Aufenthaltsstatus und Fahrberechtigung sind getrennte Angelegenheiten. Das Transportgesetz vom 23. März 2022 setzte die Sechsmonatsfrist vorübergehend aus und erkannte auch bestimmte abgelaufene ukrainische Führerscheine an. Der letzte in dieser Vorschrift genannte Zeitraum endete jedoch am 31. Dezember 2023.

Im Jahr 2026 verlängern weder PESEL mit UKR-Status noch vorübergehender Schutz oder die automatische Verlängerung eines Aufenthaltsdokuments automatisch den Führerschein. Prüfen Sie Aufenthalts- und Führerscheindokument getrennt.

Wann ist der Umtausch erforderlich?

Wenn Sie in Polen leben und nach der Sechsmonatsfrist weiterfahren möchten, ist der Umtausch der praktische Weg zu einem weiterhin anerkannten Dokument. Die polnische Behörde stellt es aus, nachdem die Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes erfüllt, der ausländische Führerschein geprüft und das Verfahren beendet wurde.

Wenn Sie gerade eingereist sind und Ihr gültiger Führerschein noch innerhalb der sechs Monate liegt, müssen Sie ihn nicht am ersten Tag umtauschen. Berechnen Sie dennoch die Frist, ermitteln Sie die zuständige Behörde und fragen Sie nach der aktuellen Dauer der Bestätigung aus der Ukraine.

Unterlagen für den Umtausch

Zum allgemeinen Paket gehören:

  1. 1Antrag auf Umtausch des Führerscheins.
  2. 2Aktuelles Foto nach den polnischen Führerscheinanforderungen.
  3. 3Gültiger Reisepass oder ein anderer anerkannter Identitätsnachweis.
  4. 4Nachweis des Aufenthaltsrechts sowie die von der Behörde verlangten Wohnsitz- und Adressnachweise.
  5. 5Kopie des ukrainischen Führerscheins und das Original zur Einsicht und späteren Abgabe bei Ausstellung des polnischen Dokuments.
  6. 6Zahlungsnachweis für die Ausstellung.

Fügen Sie der Kopie des ukrainischen Führerscheins eine polnische Übersetzung bei. Sie muss von einem polnischen vereidigten Übersetzer oder dem zuständigen Konsul der Republik Polen angefertigt oder beglaubigt werden. Die Ausnahme in der Verordnung betrifft bestimmte EU-Führerscheinmuster und gilt daher nicht für ein gewöhnliches ukrainisches Dokument. Die Dokumentkopie muss dauerhaft mit der Übersetzung verbunden sein. Die Behörde bittet außerdem die zuständige ausländische Stelle um Bestätigung der Führerscheindaten.

Muss die Theorieprüfung wiederholt werden?

Nicht immer. Entspricht der ausländische Führerschein dem Muster und Datenumfang des Wiener Übereinkommens, erfordert der Umtausch grundsätzlich keine erneute polnische Theorieprüfung.

Entspricht das Dokument diesen Anforderungen nicht, kann eine bestandene Theorieprüfung eine zusätzliche Voraussetzung sein. Die konkrete Beurteilung trifft die Behörde; das Aussehen der Karte oder ein Hinweis aus einem Forum genügt nicht. Die Übersetzung der Kopie des ukrainischen Führerscheins ist unabhängig von dieser Beurteilung erforderlich.

Was gilt bei einem abgelaufenen ukrainischen Führerschein?

Seit dem 17. Dezember 2025 erlaubt das polnische Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen auch den Umtausch eines abgelaufenen ausländischen nationalen Führerscheins. Das ist keine automatische Verlängerung. Erforderlich sind der ordentliche Wohnsitz, die Bestätigung der Daten durch die ausstellende Behörde und Unterlagen, die die Festlegung oder Verlängerung der Gültigkeit des polnischen Führerscheins ermöglichen. Laut Gov.pl ist bei einem abgelaufenen Führerschein zusätzlich ein ärztliches Gutachten nötig. Für die Klassen C1, C1+E, C, C+E, D1, D1+E, D und D+E ist außerdem ein psychologisches Gutachten erforderlich, sofern im Dokument kein gültiger Code 95 eingetragen ist. Prüfen Sie vor der Antragstellung die aktuelle Leistungsbeschreibung der zuständigen Behörde.

Kosten und Wartezeit

Die staatliche Gebühr für die Ausstellung des polnischen Führerscheins beträgt 100 PLN. Hinzukommen können Kosten für Foto, Übersetzung, Vollmacht oder die Bestätigung des ausländischen Dokuments.

Gov.pl nennt bis zu neun Arbeitstage ab Eingang der Datenbestätigung und der Zahlung. Die ausländische Bestätigung selbst kann mehrere Wochen dauern. Deshalb sollte das Verfahren nicht erst kurz vor Ablauf des sechsten Monats beginnen.

Schritt für Schritt

  1. 1Bestimmen Sie den Beginn Ihres ständigen oder vorübergehenden Aufenthalts in Polen.
  2. 2Prüfen Sie Gültigkeit und Zustand des ukrainischen Führerscheins.
  3. 3Öffnen Sie die aktuelle Leistungsbeschreibung Ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung.
  4. 4Bereiten Sie eine Kopie des Führerscheins und die erforderliche polnische Übersetzung vor.
  5. 5Zahlen Sie die Ausstellungsgebühr nach Vorgabe der Behörde und fügen Sie den Zahlungsnachweis bei.
  6. 6Reichen Sie den vollständigen Antrag ein, bewahren Sie den Eingangsbeleg auf und fahren Sie nach Ablauf des anerkannten Zeitraums nicht ohne gültige bestätigte Berechtigung.
  7. 7Geben Sie den ausländischen Originalführerschein bei der Abholung des polnischen Dokuments nach Anweisung der Behörde ab.

Der häufigste Fehler ist das Warten bis zum letzten Tag, weil „185 Tage noch nicht vorbei sind“. Behandeln Sie sechs Monate als Frist für das Fahren und 185 Tage als verwaltungsrechtliche Wohnsitzvoraussetzung. Bei einer komplizierten Aufenthaltshistorie sollten Sie die zuständige Behörde um eine schriftliche Auskunft bitten. Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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