Polnischer Führerschein für Menschen aus der Ukraine: 7 Schritte vom PKK zum Dokument
Behörde, Fahrschule und WORD sind für verschiedene Etappen zuständig. So beantragen Sie Ihren ersten polnischen Führerschein und prüfen Sprache sowie Fahrberechtigung.
Aktualisiert am 7. August 2026

Sie möchten Ihren ersten Führerschein in Polen machen, doch PKK, OSK und WORD klingen wie drei verschiedene Behördenrätsel? Hinter jedem Kürzel steckt nur ein klarer Teil des Verfahrens. In der richtigen Reihenfolge wird der Weg deutlich übersichtlicher.
1. Zuerst die Rollen im Verfahren verstehen
Die örtliche Behörde erstellt das Profil Kandydata na Kierowcę, das Fahrerlaubnisbewerberprofil mit der Abkürzung PKK. Nach Abschluss des Verfahrens stellt sie auch das Dokument aus. Ein OSK, also ein Ausbildungszentrum für Fahrer, führt den Kurs durch. Das regionale Straßenverkehrszentrum WORD organisiert die staatliche theoretische und praktische Prüfung.
Sie erledigen somit nicht alles an einem Schalter. Die übliche Reihenfolge lautet: Behörde und PKK, Lernen und Ausbildung, Prüfungen beim WORD und abschließend die behördliche Ausstellung des Führerscheins.
2. Ordentlichen Wohnsitz und zuständige Behörde prüfen
Ein polnischer Führerschein wird nicht allein aufgrund der Staatsangehörigkeit, einer PESEL-Nummer oder des Status PESEL UKR ausgestellt. Die Behörde prüft außerdem den ordentlichen Wohnsitz in Polen. Nach den am 5. August 2026 geltenden Regeln geht es grundsätzlich um mindestens 185 Tage Aufenthalt je Kalenderjahr wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder um die Absicht, wegen persönlicher Bindungen dauerhaft in Polen zu bleiben. Für Studierende gibt es einen gesonderten Weg, der mit mindestens sechs Monaten Studium in Polen verbunden ist.
Zuständig ist in der Regel die Kreisverwaltung, eine Stadtverwaltung in einer Stadt mit Kreisrechten oder in Warschau das Bezirksamt Ihres Wohnortes. PESEL UKR kann für Ihre Aufenthaltssituation wichtig sein, ersetzt aber nicht alle Unterlagen, die für den Führerschein verlangt werden.
3. Untersuchung, Foto und PKK-Unterlagen vorbereiten
Vor dem Behördentermin benötigen Sie normalerweise den Antrag, ein ärztliches Gutachten eines berechtigten Arztes, ein aktuelles Foto, einen Identitätsnachweis sowie Unterlagen zum Aufenthaltsrecht und Wohnsitz. Der genaue Umfang kann von Führerscheinklasse, Alter und persönlicher Situation abhängen.
Unsere PKK-Checkliste für ausländische Antragsteller erklärt den Unterschied zwischen Meldung, Aufenthaltsrecht und 185-Tage-Bedingung. Gleichen Sie die Liste vor dem Termin mit der aktuellen Leistungsbeschreibung Ihrer Behörde ab.
4. PKK-Nummer erhalten und OSK auswählen
Nach positiver Prüfung legt die Behörde das Profil an und teilt Ihnen die PKK-Nummer mit. Sie erhalten keine weitere Plastikkarte. Die Nummer verbindet die Daten bei Behörde, Fahrschule und WORD; bewahren Sie sie deshalb sicher auf.
Mit dem PKK melden Sie sich bei einem OSK an. Fragen Sie nach Zeitplan, Unterrichtssprache, Regeln für versäumte Termine und den Leistungen im Preis. Ukrainischsprachige Hilfe der Fahrschule bedeutet nicht automatisch, dass auch die staatliche Prüfung auf Ukrainisch angeboten wird.
5. Theorie lernen und Prüfungssprache bestätigen
Sie können den Theorieunterricht im Kurs absolvieren oder sich, soweit Führerscheinklasse und gewählter Weg dies erlauben, selbst vorbereiten. Lernen Sie die geltenden Regeln, aber meiden Sie inoffizielle Übersetzungen, die als amtliche Prüfungsfragen ausgegeben werden. Dieser Artikel übersetzt oder rekonstruiert keine Prüfungsfragen.
Fragen Sie vor der Buchung direkt beim ausgewählten WORD, welche Sprachen für Ihre Klasse und Ihren Termin verfügbar sind. Nicht jede Sprache wird zwingend überall und für jede Klasse angeboten. Der Beitrag zu den Sprachen der Theorieprüfung zeigt, was Sie prüfen sollten.
6. Fahrstunden abschließen und Prüfungen ablegen
Vor der praktischen Prüfung müssen Sie die vorgeschriebene praktische Ausbildung beim OSK abschließen. Wenn Ihr Profil die notwendigen Angaben enthält, buchen Sie Theorie und Praxis beim WORD in der Reihenfolge, die für Ihren Weg gilt. Einzelheiten finden Sie unter Anmeldung zur Theorieprüfung.
Bringen Sie einen vom WORD akzeptierten Identitätsnachweis mit. Seine Daten müssen mit dem PKK übereinstimmen. Schon eine abweichende Schreibweise oder Reihenfolge von Vor- und Nachnamen kann die Anmeldung am Prüfungstag erschweren. Lassen Sie Unterschiede vorher bei der Behörde berichtigen.
7. Nach bestandener Prüfung die Fahrberechtigung bestätigen
Nach dem positiven Ergebnis übermittelt das WORD die Information im System. Danach schließt die Behörde die Ausstellung ab, während Sie noch offene Anforderungen erfüllen, darunter die von der Behörde angeforderte Zahlung.
Ein häufiger Irrtum lautet: bestanden bedeutet immer sofort fahren dürfen. Fahren Sie nicht allein aufgrund der positiven Anzeige nach der Prüfung los. Prüfen Sie zuerst über einen amtlichen Dienst oder bei der Behörde, ob eine gültige Fahrberechtigung und ein in Ihrer Situation zulässiger Nachweis bereits vorliegen.
Ihr nächster Schritt: Öffnen Sie die Leistungsseite Ihrer zuständigen Behörde und erstellen Sie daraus Ihre persönliche PKK-Unterlagenliste.